Wir sind eine fachärztliche Terminpraxis, dies bedeutet, dass ärztliche Gespräche, Untersuchungen und Behandlungen bei uns nur nach
Terminvereinbarung durchgeführt werden. Die Sitzungstermine sind somit ausschließlich für Sie reserviert und beginnen
pünktlich. Ich möchte Sie bitten, genau zum vereinbarten Zeitpunkt einzutreffen, da ich keinen Wartebereich besitze.
Ausnahmen sind medizinisch begründete Notfälle – zu denen Sie mich umgehend anrufen, damit mir eine entsprechende Koordination
möglich ist.
Aus meiner Überzeugung heraus benötigt der Mensch sein „Kompetenzteam“ für seine gesundheitlichen Anforderungen und Beschwerden.
Patient*innen, welche mich das erste Mal besuchen, werden in der Regel zunächst nach einem ärztlichen Gespräch von mir körperlich untersucht. In Abhängigkeit von der Vorgeschichte, den
Beschwerden und dem Befund werden im Anschluss die erforderlichen Zusatzuntersuchungen empfohlen. So verweise ich
selbstverständlich an Fachärzte und kooperiere mit Ihren bestehenden Ärzten.
Akupunktur
Ärztliche Osteopathie
Chirotherapie
HNC (Human-Neuro-Cybrainetics)
Kinesiologisches Taping
LNB Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht
Physikalische Therapie
Sportmedizin
Wirbeltherapie nach Dorn
IHRE PRIVATPRAXIS FÜR SELBSTZAHLER UND PRIVATPATIENT*INNEN
Bitte beachten Sie, dass mit meiner Praxis keine vertragsärztliche Bindung an die gesetzlichen Krankenkassen besteht. Eine
Kostenübernahme erfolgt bei Vorliegen einer begründeten Diagnose ausschließlich über private Krankenkassen und Beihilfestellen. Es ist ratsam, sich vor Beginn einer Therapie über die Bedingungen
Ihrer Kasse zu informieren. Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler Leistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung für ärztliche Leistungen richtet sich in der Regel nach der GOÄ
(Gebührenordnung für Ärzte). Oft entsteht der Eindruck, dass nur Privatpatient*innen sich die „Investition“ in ihre Gesundheit leisten können. Sie entscheiden, was Ihnen Ihre Gesundheit wert
ist.
In begründeten Ausnahmefällen gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, nach §13 (3) SGB V einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen, sodass Sie ggf. einen Teilbetrag von Ihrer
Krankenkasse erstattet bekommen. Setzen Sie sich dafür bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
TERMINVEREINBARUNG
Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, dass ich Ihnen weiterhelfen kann, kontaktieren Sie mich zur ersten Terminabsprache per E-Mail oder Telefon/Anrufbeantworter. Bitte teilen Sie mir dabei möglichst folgende Angaben mit:
Sie erhalten dann von mir einen Terminvorschlag oder eine schriftliche Mitteilung.
Vertraulichkeit und Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht sind selbstverständlich.